Die Private Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform
Die im Jahr 2006 beschlossene Gesundheitsreform hat u.a. einen Basistarif eingeführt, mit dem seit dem 1.7.2007 jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif für vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Jeder freiwillig Versicherte kann innerhalb von 6 Monaten in den Standardtarif wechseln.
Ab dem 1.1.2009 wandelt sich dieser Standardtarif dann in den Basistarif.
Die Beiträge zu diesem Basistarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen darf der private Krankenversicherer nicht mehr berechnen. Ausserdem darf der Monatsbeitrag (zum Basistarif) nicht höher als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, ( zur Zeit rund 500 Euro) . Ist auch der Ehepartner im Basistarif mitversichert, darf die Prämie für beide zusammen nicht mehr als 150% des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen.