Für Beamte ist die private Krankenversicherung sehr sinnvoll

pkv beamte richterBeamten, Richtern und Abgeordneten von Landtagen oder des Bundestages erstattet der Dienstherr (also der Bund oder das Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten - auch für die direkten Angehörigen. Diese Beihilfe deckt etwa 50 bis 80 Prozent der Kosten, sodass nur noch der Restbetrag abgesichert werden muss.

Daher ist für Beihilfeberechtigte die private Krankenversicherung die einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.