Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit

privat versichern arbeitnehmerArbeitnehmer, die sich privat versichern, bekommen wie in der Gesetzlichen Krankenvesicherung einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung der Krankheits- bzw. Behandlungskosten ( je nach gewähltem Tarif: vom günstigen Basisschutz bis zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung ) können Sie als Arbeitnehmer auch ein Krankentagegeld vereinbaren.

Die Krankentagegeld-Versicherung setzt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. Auf diese Weise sichern Sie sich auch bei längerer Krankheit die Fortzahlung ihres gewohnten Einkommens.