So wechseln Sie in die private Krankenversicherung
Sie haben ein günstiges und für Sie geeignetes Angebot eines privaten Versicherers gefunden? Lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zusenden und den evtl. geforderten Gesundheits-Check durchführen. Machen Sie nur wahrheitsgetreue Angaben und senden Sie die Unterlagen zurück.
Erst nachdem Sie eine verbindliche Aufnahmebestätigung ihres Privatversicherer erhalten haben, kündigen Sie ihre gesetzliche Versicherung schriftlich. Legen Sie dazu die neue Versicherungsbescheinigung bei.
Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer alten Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Wenn Ihr Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 47,770 Euro überstíegen hat, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen, vorausgesetzt, die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.
Ausserdem informieren Sie ihren Arbeitgeber über den Versicherungswechsel.
Der Versicherungswechsel tritt mit Erhalt der bestätigten Kündigung des früheren Versicherer in Kraft. Diese sollte binnen 14 Tagen nach der schriftlichen Kündigung eintreffe. Wenn nicht, rufen Sie an und fragen nach.
Neben der Absicherung für Krankheitsfälle sollten Sie sich übrigens auch Gedanken um Ihre Altersvorsorge machen, da die gesetzliche Rente u. a. aus demografischen Gründen voraussichtlich nicht besonders hoch ausfallen wird. Dazu hat der Staat mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente für nahezu alle Bevölkerungsschichten adäquate Rentenprogramme geschaffen. Bei der Rürup-Rente lassen sich Beiträge steuerlich geltend machen, während die Riester-Rente mit staatlicher Bezuschussung arbeitet. Informieren Sie sich hier!