Wer kann sich privat versichern?
Eine private Krankenversicherung abschließen können grundsätzlich:
- Arbeitnehmer, die im dritten Jahr in Folge mit ihrem Bruttoeinkommen die monatliche Pflichtversicherungsgrenze von 3975,- Euro (entspricht 47.770 Euro im Jahr) überschreiten.
- Selbständige, Freiberufler und Künstler können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte (wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete)
Weitere informationen zur privaten Krankenversicherung, deren Vorzüge und Kosten für: