Wenn Sie nicht krankenversichert sind
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren, können Sie ab dem 1.7.2007 immer in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren - ob gesetzlich oder privat.
So soll vermieden werden, dass Menschen überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.
Wenn Sie als Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zurückkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet: Waren Sie zuletzt als Arbeitnehmer versichert, können Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Waren Sie beispielsweise Selbstständiger, Beamter oder Soldat, versichern Sie sich privat.